Besteht ein Widerspruch, wenn man als Steuerpflichtiger gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegt, der aufgrund einer Selbstanzeige erging?
Das Landgericht Heidelberg vertritt tatsächlich die Ansicht, dass der Steuerpflichtige den Anspruch auf Straffreiheit durch eine Selbstanzeige verliert, wenn er durch den Einspruch die Festsetzung in Zweifel zieht.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Vielzahl der Steuerbescheide nicht so ganz zutreffend sind, ist diese Ansicht bereits aus pragmatischen Gründen, vorsichtig ausgedrückt, erheblich zweifelhaft. Hat der Steuerpflichtige keine Gelegenheit zur rechtlichen Überprüfung, nur weil er eine Selbstanzeige erstattet hat?
Anders verhält es sich, wenn mit dem Einspruch die Besteuerungsgrundlage selbst angezweifelt wird. In diesem Fall könnte tatsächlich der Einspruch als Rücknahme der Selbstanzeige zu werten sein. Aber wer tut das schon?
Also: Einspruch trotz Selbstanzeige grundsätzlich möglich!
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