Poker ohne Casino-besuch – das Internet macht es möglich. Auch einigen Finanzämtern ist dieser Trend nicht verborgen geblieben.
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln (Aktenzeichen: 12 K 1136/11) sind Gewinne aus Turnierspielen eines jahrelang erfolgreichen Pokerspielers, der vom Durchschnittsspieler abzugrenzen ist, Einkünfte aus Gewerbebetrieb und damit steuerpflichtig. Gegen diese Entscheidung ist die Revision zum Bundesfinanzgericht zugelassen worden – eine Entscheidung liegt nach hiesigem Kenntnisstand noch nicht vor.
Bei der Beantwortung der Frage, ob Pokergewinne zu versteuern sind, kommt es nach Ansicht des Finanzgerichts Köln auf die Frage an, ob steuerlich ein gewerbliches Unternehmen i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG vorliegt. Hierfür komme es auf den Einzelfall an. Bei der Frage der Selbständigkeit, Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht seien ausschließlich die individuellen Gegebenheiten in Person des Steuerpflichtigen relevant.
Die einzige sichere Konsequenz ist, dass der gelegentliche Pokergewinn eines Durchschnittsspielers wohl kaum als gewerbliche Einnahme anzusehen ist. Sollte es sich jedoch um eine gewerbliche Einnahme handeln, die gegenüber dem Finanzamt nicht erklärt worden ist, stehen steuerstrafrechtliche Fragestellungen im Raum.
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